PROJEKTPARTNER
Bürgerbeteiligung
Das Energy-Farming-Team aus Bad Essen realisiert und betreibt seit mehr als 20 Jahren Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien. Neben dem Unternehmenssitz befindet sich auch der Tätigkeitsschwerpunkt im Landkreis Osnabrück, da uns besonders eine regionale und dezentrale Energiewende am Herzen liegt.
Zusammen mit einer Reihe lokaler Partner und Betreibergesellschaften unterstützen wir den Landkreis Osnabrück dabei, das Ziel einer 100%ig nachhaltigen und klimaneutralen Stromversorgung zu erreichen.
Damit neben Natur und Umwelt auch die Menschen vor Ort profitieren, realisieren wir unsere Projekte am liebsten mit Bürgerbeteiligungen.
So haben auch Sie die Chance, persönlich ein Teil der Energiewende in der Heimat zu werden!
WINDPARK WÖSTENWIND
INVESTITION
- Ab 500 EUR bis 5.000 EUR
- Laufzeit 8 Jahre
- 4,0 % Zins p.a.
- Exklusiv für Bürger aus PLZ 49219
- Download Vermögens-Informationsblatt (VIB)
Hinweis gemäß § 12 Abs. 2. Vermögensanlagengesetz
Anhängige Klagverfahren
Gegen die durch den Landkreis Osnabrück erteilte BImSchG-Genehmigung vom 10.07.2018 für die vier Windenergieanlagen wurden von zwei Grundstücksnachbarn am 01.04.2019 Anfechtungsklagen beim Verwaltungsgericht Osnabrück erhoben. Über die Klagen wurde noch nicht entschieden. Es besteht das Risiko, dass die Genehmigung durch gerichtliche Entscheidungen in diesen Verfahren oder durch gerichtliche Entscheidungen auf Grund anderer Rechtsbehelfe Dritter oder auch durch behördliche Entscheidungen vorübergehend nicht vollziehbar ist oder aufgehoben wird.
In diesen Fällen sowie auch aus weiteren, derzeit noch nicht vorhersehbaren Gründen, kann der Betrieb der Windenergieanlagen ganz oder teilweise unmöglich werden, wodurch es zu einem teilweisen oder kompletten Verlust des investierten Kapitals kommen kann.
FAQ
Onlineportal
Wie ist die Datensicherheit geregelt?
Datensicherheit wird gewährleistet durch die Sicherheitsschlüssel SSL, MD5, AES, ISO/IEC 27001:2005 – in unserem Online-Portal steckt jede Menge Sicherheit. Diese fünf Schlüssel schützen Ihre Daten:
Schlüssel Nr. 1 – Die erste Sicherheitsmaßnahme auf unserem Portal scheint verblüffend einfach: Wir beschränken uns auf unsere zentrale Aufgabe, und das ist die Verwaltung Ihrer Investition. Weil Instrumente für direkte Transaktionen, Abbuchungen oder Überweisungen gar nicht erst angelegt sind, bieten wir darüber auch keine Angriffsfläche. Das macht das Portal übrigens nicht nur sicherer, es erspart den Nutzer:innen auch die bei Bankgeschäften üblichen PINs und TANs.
Schlüssel Nr. 2 – Das gewohnte 6-stellige Passwort kann zur Achillesferse eines Systems werden. Wir haben die Sicherheitslatte höher gelegt: Ein gutes Passwort ist mindestens 8-stellig, umfasst mindestens 1 Zahl, mindestens 1 Sonderzeichen, mindestens 1 Großbuchstaben. Das mag ungewohnt sein, dient aber dem Schutz Ihrer Daten. Übrigens: Wenn das Passwort 4-mal falsch eingegeben wurde, sperren wir den betreffenden Account für 24 Stunden. Damit lassen wir sog. Brute-Force Attacken ins Leere laufen, die ein Passwort durch Erraten ausspionieren.
Schlüssel Nr. 3 – Fremde dürfen nicht mitlesen! Darum versiegeln wir Daten vor dem Transport bei Sender:in und Empfänger:in per SSL- Verfahren – genau wie beim Online-Banking. Sie erkennen das am kleinen Vorhängeschloss in der Adressenleiste des Browsers.
Schlüssel Nr. 4 – Alle Daten bleiben auf einem Host-Server in Deutschland. Das Rechenzentrum ist nach ISO/IEC 27001:2005 vom TÜV Süd zertifiziert.
Schlüssel Nr. 5 – Sensible Daten, wie Ihr Passwort und Ihre Kontonummer, werden mit einer 256 Bit Verschlüsselung abgelegt. Diese erfolgt mit den derzeit empfohlenen Standards MD5 und AES.
Wie sicher sind meine Daten?
In unserem Online-Portal hat Sicherheit oberste Priorität. Daher arbeiten wir im Online-Portal mit den Sicherheitsschlüsseln SSL, MD5, AES, ISO/IEC 27001:2005. Alle Daten bleiben auf einem Host-Server in Deutschland. Das Rechenzentrum ist nach ISO/IEC 27001:2005 vom TÜV Süd zertifiziert. Sensible Daten, wie etwa Ihr Kennwort und Ihre Kontonummer, werden mit einer 256-Bit-Verschlüsselung abgelegt. Diese erfolgt mit den derzeit empfohlenen Standards MD5 und AES.
Warum erhalte ich keine E-Mails?
Sie werden bei der Registrierung und bei der Zeichnung durch E-Mail-Nachrichten unterstützt und durch das System geleitet. Sollten Sie keine E-Mails von uns erhalten, sind diese möglicherweise in Ihrem Spamfilter gelandet. Bitte überprüfen Sie daher Ihren Spamordner.
Wo werden meine Daten gespeichert?
Wir halten uns strikt an das aktuell geltende Datenschutzrecht. Die Daten werden ausschließlich in Deutschland bei einem zertifizierten Rechenzentrum gespeichert und können nur durch uns und eventuell beauftragten Dienstleister:innen eingesehen und abgerufen werden. Alle Datenverbindungen erfolgen verschlüsselt. Details hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung unserer Webseite und in der Datenschutzerklärung in den jeweiligen Vertragsunterlagen der Projekte.
Welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Um über die Beteiligungsplattform investieren zu können, müssen Sie jeweils die neuesten (Browser-) Technologien verwenden oder deren Verwendung auf Deinem Computer ermöglichen (z.B. Aktivierung von Java Skript, Cookies, Pop-Ups). Bei Benutzung älterer oder weniger gebräuchlicher Technologien kann es sein, dass Sie die Internetseite und die entsprechenden Services und Funktionen nicht oder nur eingeschränkt nutzen können.
Warum ist die Angabe meiner E-Mail-Adresse wichtig?
Die Angabe der E-Mail-Adresse ist notwendig, um das Versenden von Informationen und das Verwalten Deiner Investition zu ermöglichen.
Was ist bei der Vergabe meines Kennwortes zu beachten?
Das Kennwort erfordert mehrere Sicherheitsmerkmale:
- Mindestens 8 Zeichen Länge
- Mindestens ein Großbuchstabe
- Mindestens ein Kleinbuchstabe
- Mindestens eine Ziffer
- Mindestens ein Satzzeichen (; , . ? !)
Interessensbekundung
Ab welchem Betrag kann ich mein Interesse bekunden?
Sie können Ihr Interesse über einen Betrag von mindestens 500 € bis maximal 2.500 € bekunden. Anlieger im Umkreis von 1 km um die WEA können ihr Interesse bis zu 5.000 € bekunden.
An wen richtet sich das Angebot?
Das Zeichnungsangebot richtet sich exklusiv an Bürger der Gemeinde Glandorf und soll nur dann umgesetzt werden, wenn dafür eine entsprechende Nachfrage besteht. Dementsprechend haben interessierte Bürger in einem vorgeschalteten Verfahren die Möglichkeit zur Interessenbekundung.
Wann wird aus der Interessensbekundung ein rechtsgültiger Vertrag (ein qualifiziertes Nachrangdarlehen)?
Da die Bürgerbeteiligung nur dann umgesetzt werden soll, wenn dafür eine entsprechende Nachfrage besteht, möchten wir den Glandorfer Bürgern zunächst die Möglichkeit geben, ihr Interesse zu bekunden. Wenn wir eine Mindestsumme von 100.000,- € erreichen, machen wir weiter. Dann kann jeder Interessent die vorher angegebene Summe in Form eines qualifizierten Nachrangdarlehens zeichnen. Wir informieren jeden Interessenten per E-Mail.
Windpark
Wo stehen die Windenergieanlagen (WEA)?
Die Windenergieanlagen (WEA) befinden sich rund drei Kilometer westlich von Glandorf zwischen den Ortsteilen Schwege und Averfehrden.
Wer ist der Hersteller? Welche Leistung haben die Anlagen?
Die vier WEA stammen von dem Hersteller GE Wind Energy GmbH. Es handelt sich dabei um den Typ GE 3.6-137, der über eine Nennleistung von 3,6 MW und einen Rotordurchmesser von 137 m verfügt. Die Nabenhöhe liegt bei rund 131 m und die Gesamthöhe bei 200m.
Wie hoch ist der erwartete Energieertrag?
Der jährlich erwartete Energieertrag liegt bei 28.000 MWh. Diese Energie reicht aus, um ca. 7.000 durchschnittliche 4-Personen-Haushalte mit Strom zu versorgen.
In der Nähe meines Wohnhauses stehen WEA. Manchmal beobachte ist, dass sie sich nicht drehen, obwohl es windig ist. Wie kommt das?
Für den Stillstand von WEA gibt es verschiedene Gründe. Wie jede andere technische Anlage auch, müssen WEA regelmäßig gewartet werden. Leider lassen sich diese Termine nicht immer auf windarme Tage legen. Ein weiterer Grund kann fehlender Strombedarf sein. Wenn mehr Strom erzeugt als verbraucht wird, werden einige Anlagen abgeschaltet. Zudem dienen Abschaltungen unter festgelegten Bedingungen dazu, einen zuverlässigen Vogel- und Fledermausschutz zu gewährleisten.
Wie viel Schattenwurf haben Anwohner der WEA zu erwarten?
- Die maximal zulässige Schattenwurfdauer auf anliegende Wohnhäuser von WEA regeln die „Hinweise zur Ermittlung und Beurteilung der optischen Immissionen von Windenergieanlagen“, die der Arbeitskreis Lichtimmissionen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz erarbeitet hat. Der Schattenwurf darf nicht länger als 30 Minuten am Tag und 8 Stunden pro Jahr auf ein Haus treffen. Wird dieser Wert überschritten, werden die WEA abgeschaltet, wenn ihr Schatten auf das Haus fällt.
Wie hoch sind die Schallemissionen von WEA?
- Wie bei anderen technischen Anlagen, gehen auch von Windenergieanlagen Betriebsgeräusche aus. Wie hoch die Schallimmissionen sein dürfen, ist in der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) festgelegt. Die Einhaltung dieser Grenzwerte wird von der Immissionsschutzbehörde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geprüft. Kann ein Grenzwert nicht eingehalten werden, wird die WEA in einem leistungsreduzierten und damit leiseren Modus betrieben.
Der nächtliche Grenzwert für Wohnhäuser im Außenbereich liegt beispielsweise bei 45 dB(A). Dies entspricht in etwa der Lautstärke in einem ruhigen Büro. In reinen Wohngebieten entspricht der zulässige Lautstärkepegel von 35 dB(A) der Unterhaltung in einer Bücherei.
Wie viele Stunden ist die WEA am Tag in Betrieb?
- Grundsätzlich können WEA 24 Stunden am Tag in Betrieb sein. Da sie aber nur bei Windgeschwindigkeiten zwischen etwa 3 und 26 m/s Strom produzieren können und auch aufgrund verschiedener anderer Umstände abgeschaltet werden, liegt die tatsächliche Betriebszeit niedriger.
Ist der Vogel- und Fledermausschutz gewährleistet?
- Der Vogel- und Fledermausschutz wird durch ein detailliertes Schutzkonzept gewährleistet. Dazu haben Ornithologen und Fledermausgutachter die entsprechenden Aktivitäten vor der Errichtung des Windparks genau erfasst und anhand ihrer Beobachtungen individuelle Schutzabschaltungen definiert.
Wie hoch ist die Lebensdauer der WEA?
- Die WEA sind auf eine minimale Betriebszeit von 20 Jahren ausgelegt. In der Regel können sie aber länger betrieben werden, so dass im Binnenland mit Lebensdauern von rund 25 - 30 Jahren gerechnet werden kann. Nach dem Ende der Betriebszeit werden die WEA restlos abgebaut und die Grundstücke wieder in ihren ursprünglichen Zustand versetzt.
Was passiert bei unvorhergesehenen Beschädigungen der WEA durch Blitzeinschlag oder Feuer?
- Ein Blitzeinschlag führt durch ein integriertes Blitzschutzsystem normalerweise zu keinen ernsthaften Beschädigungen. Sollte es dennoch zu einem größeren Schaden kommen, ist dieser – wie auch Beschädigungen durch Feuer – durch eine Maschinenversicherung abgesichert. Zudem liegt eine Versicherung gegen den so entstehenden Ertragsausfall vor.